Dazu muss eine Überweisung ausgestellt sein von:
- einem Facharzt / einer Fachärztin für Psychiatrie oder Neurologie oder
- einem Facharzt / einer Fachärztin für Kinderheilkunde oder
- einem Facharzt / einer Fachärztin für Innere Medizin
Bei einer Überweisung durch einen Arzt / eine Ärztin für Allgemeinmedizin (oder einen anderen Facharzt) muss vorab die Bewilligung des Chefarztes der Krankenkassen eingeholt werden ("Chefarztpflicht").
Die Überweisung zur psychologischen Diagnostik kann nur zu bestimmten PsychologInnen erfolgen (sog. "WahlpsychologInnen" oder "KassenpsychologInnen").
