diagnostik

Bei Verdacht auf eine "krankheitswertige Störung" wird von den Krankenkassen 80% des Kassenhonorars refundiert.

Dazu muss eine Überweisung ausgestellt sein von:

Bei einer Überweisung durch einen Arzt / eine Ärztin für Allgemeinmedizin (oder einen anderen Facharzt) muss vorab die Bewilligung des Chefarztes der Krankenkassen eingeholt werden ("Chefarztpflicht").

Die Überweisung zur psychologischen Diagnostik kann nur zu bestimmten PsychologInnen erfolgen (sog. "WahlpsychologInnen" oder "KassenpsychologInnen").