arbeitspsychologie
Probleme am Arbeitsplatz beeinflussen das psychische und physische Wohlbefinden maßgeblich und wirken sich auf die gesamte Lebensqualität aus.

Die Reformierung des Arbeitsschutzgesetzes (mit 1.1.2002) sieht in Betrieben die Möglichkeit des Einsatzes von ArbeitspsychologInnen im Rahmen der jährlichen Präventionszeiten mit bis zu 25% der Gesamteinsatzzeiten von Präventiv- fachkräften vor (ASchG, § 76 Abs. 3, § 81 Abs. 3 und § 82a Abs. 5).

Arbeitspsychologische Beratung wird von Organisationen und Einzelpersonen in Anspruch genommen, um konkrete Problemstellungen im Berufsalltag zu lösen und die Befindlichkeit im Arbeitsumfeld gezielt zu verändern.

Kernkompetenzen der Arbeitspsychologie:

ArbeitspsychologInnen kooperieren mit anderen Präventivkräften wie ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräften und ErgonomInnen.